Heimsignal
Nebenkostenprivileg · Kabel · Mietnebenkosten

Nebenkostenprivileg. Was das Ende der Kabelumlage für Sie bedeutet.

Viele Haushalte haben das Kabelfernsehen über die Nebenkosten mitbezahlt, oft ohne eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter. Diese Seite fasst zusammen, was die Bundesnetzagentur, das Bundeswirtschaftsministerium und der Deutsche Mieterbund dazu schreiben. Die Zusammenfassung ist keine Rechtsberatung und enthält kein Musterschreiben. Wenn die Kabelversorgung über die Miete endet, ist Heimsignal eine Möglichkeit, den Empfang über das Internet zu prüfen. Den Rundfunkbeitrag ersetzt Heimsignal nicht.

Kurzantwort

Ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Umlage der monatlichen Kabel- und Breitbandentgelte über die Nebenkosten endet laut Bundesnetzagentur am 1. Juli 2024. Das Kabelfernsehen schaltet sich an diesem Tag nicht von selbst ab. Heimsignal ist eine IPTV-Option zu 9, 19, 28 und 44 €, keine Rechtsauskunft und kein Ersatz für den Rundfunkbeitrag.

ThemaWas die Quellen festhaltenGrenze dieser Seite
Bis 30. Juni 2024Sammelvertrag über die BetriebskostenKeine Prüfung Ihrer Abrechnung
Ab 1. Juli 2024Monatliche TV-Entgelte nicht mehr als NebenkostenKein Kündigungsmuster
Weiter möglichBetrieb der Gemeinschaftsantenne; Glasfaserentgelt mit gesetzlichem HöchstbetragKein Ersparnisversprechen in Euro
Andere AbgabeDer Rundfunkbeitrag bleibt unberührtKein Ersatz für die GEZ
Heimsignal1 Monat 9 €, 3 Monate 19 €, 6 Monate 28 €, 12 Monate 44 €Keine Rangliste der Empfangswege
Bisher

Kabel über die Nebenkosten, auch ohne Nutzung.

Das Nebenkostenprivileg bezeichnete die Umlage der Kabel- und Breitbandentgelte für die gebäudeinterne Versorgung über die Betriebskosten. Grundlage war § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung. Das Bundeswirtschaftsministerium beschreibt, dass Vermieter die Kosten der TV-Versorgung damit auf die Mieter umlegen konnten.

Der Deutsche Mieterbund schreibt in seiner FAQ vom 27. Mai 2024, dass Mieter diese Grundgebühren auch dann zahlen mussten, wenn sie den bereitgestellten Anschluss nicht genutzt haben. Üblich war ein Sammelvertrag des Vermieters mit einem Kabelunternehmen, kein Vertrag, den Sie selbst unterschrieben haben.

Seit dem 1. Juli 2024

Die monatlichen Anschlussentgelte gehören nicht mehr zu den Nebenkosten.

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Für bereits errichtete Netze nennt das Bundeswirtschaftsministerium eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die monatlichen Entgelte für den mietvertraglich vereinbarten TV- oder Breitbandanschluss nach Auskunft der Bundesnetzagentur nicht mehr als Nebenkosten abrechnen.

Zahlen können Sie danach nur noch über einen Einzelvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl oder mit Ihrem Vermieter. Die Bundesnetzagentur hält außerdem fest: Das Kabelfernsehen wird am 1. Juli 2024 nicht automatisch abgeschaltet. Ob die Versorgung endet, teilt in der Regel der Vermieter mit.

Wenn Ihr Mietverhältnis mindestens 24 Monate besteht, können Sie nach derselben Stelle die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten im Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat beenden. Ein Musterschreiben stellen wir dafür nicht bereit. Ob die Frist auf Ihren Vertrag zutrifft, klären Sie mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsbeistand.

Was bleibt

Antenne, Glasfaser und Wohnungseigentum sind eigene Fälle.

Gemeinschaftsantenne

Die Betriebskosten einer Gemeinschaftsantennenanlage oder einer mit einem Breitbandnetz verbundenen Verteilanlage können nach der Bundesnetzagentur weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das ist ein anderer Posten als die frühere Kabelgebühr.

Glasfaserbereitstellung

Nach der Bundesnetzagentur darf das Glasfaserbereitstellungsentgelt höchstens 60 € im Jahr und insgesamt höchstens 540 € je Wohneinheit betragen. Das gilt nur, wenn Sie den Anbieter über diesen Anschluss frei wählen können. Der Mieterbund nennt dieselbe Jahresobergrenze und begrenzt die Umlage auf fünf Jahre, in Ausnahmefällen auf neun.

Eigentumswohnung

Solange die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen anderen Beschluss fasst, kann die Kostentragung der Eigentümer nach der Bundesnetzagentur fortbestehen. Ob ein Beschluss rechtmäßig ist, ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Frage des Einzelfalls.

Abrechnung

Vorauszahlung, Inklusivmiete und die Betriebskosten 2024.

Der Mieterbund schreibt: Liegen die Kabelkosten in den Vorauszahlungen für die Betriebskosten, sind diese Vorauszahlungen ab Juli 2024 um den bisherigen Kabelanteil zu senken. Stehen die Kosten in der Grundmiete, also in einer Inklusivmiete, und nicht in der Betriebskostenabrechnung, ändert sich die Miethöhe nach derselben FAQ nicht von selbst.

Für das Abrechnungsjahr 2024 nennt der Mieterbund den 1. Januar bis zum 30. Juni 2024 als letzten Zeitraum, in dem Kabelgebühren noch als Betriebskosten umgelegt werden durften. Er rät, eine spätere Umlage innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung zu beanstanden. Diese Seite wertet Ihre Abrechnung nicht aus und nennt keinen Betrag für eine Rückforderung.

Zum Bürgergeld schreibt dieselbe FAQ, dass das Jobcenter die Kosten für den Kabelanschluss ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr als Kosten der Unterkunft übernimmt. Den Einzelfall entscheidet das Amt.

Empfang danach

Drei Wege, die in den behördlichen Hinweisen stehen.

Kabel im Einzelvertrag

Sie können den Anschluss danach über einen Einzelvertrag bezahlen, beim Anbieter Ihrer Wahl oder bei Ihrem Vermieter. Die Bundesnetzagentur stellt klar: Die monatlichen Entgelte für diesen Anschluss laufen dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung.

Satellit oder DVB-T2

Die Bundesnetzagentur nennt Satellit und Antenne (DVB-T2) als Wege neben dem Kabel. Ob eine Satellitenschüssel am Haus zulässig ist, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Einen Montagepreis nennen wir nicht.

Fernsehen über das Internet

IPTV nutzt die vorhandene Internetleitung und eine App. Die Bundesnetzagentur nennt IPTV in derselben Aufzählung. Heimsignal ist eine solche Option. Die vier Beträge stehen auf /preise. Zuvor können Sie 24 Stunden testen.

Eine Option

Heimsignal prüfen. Der Rundfunkbeitrag bleibt eine eigene Abgabe.

Heimsignal ist ein IPTV-Zugang über eine App. Sie nennen Gerät und Stadt per WhatsApp, sehen 24 Stunden zu und entscheiden danach. Auf dieser Seite steht keine zweite Preisliste. Den Rundfunkbeitrag, häufig noch GEZ genannt, erläutert eine eigene Seite. Ein IPTV-Abonnement beendet die Beitragspflicht nicht.

Den Unterschied zwischen Dose und Leitung lesen Sie unter IPTV oder Kabel. Einen Vergleich ohne Noten finden Sie unter Vergleich. Die vier Beträge stehen auf Pakete und Preise. Den Test öffnen Sie unter 24 Stunden testen. Die rechtliche Einordnung von Technik und Quelle steht unter Ist IPTV legal?.

Gericht

Karlsruhe hat verhandelt. Ein Urteil in der Sache lag nicht vor.

Drei Telekommunikationsunternehmen haben Verfassungsbeschwerden erhoben. Die Beschwerden richten sich unter anderem gegen das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht in § 230 Abs. 5 TKG und in einem Fall auch gegen die beschränkte Umlage in der Betriebskostenverordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu am 9. Juni 2026 mündlich verhandelt (Az. 1 BvR 1803/22, 1 BvR 2058/22, 1 BvR 2234/22).

Ein veröffentlichtes Urteil in der Hauptsache war zum Stand dieser Seite am 5. Oktober 2026 nicht auffindbar. Im Jahr 2023 hatten die Kammern die Eilanträge abgelehnt. Das ist keine Entscheidung in der Sache. Die Darstellung oben folgt der Bundesnetzagentur und dem Bundeswirtschaftsministerium. Dieser Text sagt nicht voraus, wie Karlsruhe entscheidet.

Quellen

Öffentliche Seiten. Stand: 5. Oktober 2026.

Häufige Fragen

In zwei Sätzen geklärt.

Was war das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern, die Kosten eines Sammelvertrags für den Kabelanschluss über die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Der Deutsche Mieterbund beschreibt, dass diese Umlage auch dann anfiel, wenn Sie den Anschluss nicht genutzt haben.

Ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Bundesnetzagentur schreibt, dass monatliche Entgelte für den mietvertraglich vereinbarten TV- oder Breitbandanschluss ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Ein veröffentlichtes Urteil in der Hauptsache zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1803/22, 1 BvR 2058/22 und 1 BvR 2234/22 lag am 5. Oktober 2026 nicht vor.

Wird das Kabelfernsehen am 1. Juli 2024 automatisch abgeschaltet?

Nein. Die Bundesnetzagentur antwortet auf diese Frage mit Nein. Ob die Versorgung in Ihrem Haus endet, teilt in der Regel Ihr Vermieter mit. Diese Seite teilt das nicht mit.

Ersetzt Heimsignal den Rundfunkbeitrag?

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist eine andere Abgabe und bleibt von dieser Regelung unberührt. Heimsignal ist ein IPTV-Angebot. Die Beträge auf /preise lauten: 1 Monat 9 €, 3 Monate 19 €, 6 Monate 28 €, 12 Monate 44 €.

Dürfen Antenne oder Glasfaser noch in den Nebenkosten stehen?

Die Bundesnetzagentur nennt weiterhin die Betriebskosten einer Gemeinschaftsantennenanlage und, unter engen Voraussetzungen, ein Glasfaserbereitstellungsentgelt von höchstens 60 € im Jahr und insgesamt höchstens 540 € je Wohneinheit. Welche Zeile Ihrer Abrechnung darunter fällt, legt diese Seite nicht fest.

Muss ich kündigen, bevor ich einen 24-Stunden-Test mache?

Nein. Lassen Sie den bisherigen Empfang bestehen, bis Sie sich entschieden haben. Den Unterschied zwischen Dose und Leitung lesen Sie unter /iptv-vs-kabel, die Beträge unter /preise und den Test unter /kostenlos-testen.

Aktivierung in 5 Minuten · 24 h Gratis-Test

Lesen Sie zuerst die Quellen. Danach 24 Stunden auf Ihrem Gerät.

Gerät und Stadt genügen. Eine öffentliche M3U gibt es nicht. Beginnen Sie mit 7 MOTION TV, wenn der Stick oder der Fernseher die App unterstützt. Die Nummer lautet +44 7307 410512.

Hotline +44 7307 410512 · Deutsch · Türkçe · English · 9–23 Uhr · 7 Tage